Gastangler sind auf unserer Strecke herzlich willkommen

Die Kosten für einen Tages-Erlaubnisschein für Touristen und Auswärtige ( Wohnsitz nicht in Holsthum) belaufen sich auf 12 EUR

Die Fischereistrecke unterliegt der Frühjahrsschonzeit vom 15. April bis 31. Mai.

Während dieser Zeit ist der Gebrauch von Spinnern , Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliege verboten.

Jeder Verstoß gegen diese Regeln sowie Angeln ohne Erlaubnisschein wird zu Anzeige gebracht.